Mit der so genannten Goldenen Bulle von Rimini bestätigte Kaiser Friedrich II. dem Deutschen Orden die territorialen Übertragungen Herzog Konrads von Masowien und Kujawien, bevollmächtigte ihn zu Eroberungen im Preußenland und verlieh ihm für alle diese Länder weitreichende Privilegien.
Die Urkunde berichtet, dass Konrad dem Meister Hermann und den Brüdern des Spitals St. Mariens der Deutschen zu Jerusalem das sogenannte Kulmer Land sowie ein weiteres Land (alia terra) zwischen seiner Mark und dem Gebiet der Prußen eingeräumt hatte, mit dem Blick auf territoriale Eroberungen in letzterem. Zum Zweck der Absicherung bat nun der genannte Meister Hermann den Kaiser um eine entsprechende Bevollmächtigung bzw. Privilegierung, als Voraussetzungen des Unternehmens. Nach den Erfahrungen mit König Andreas II. von Ungarn und dem Verlust des Burzenlandes im Jahr 1225, wo am Beginn ebenso eine Einladung gestanden und der Orden daraufhin auf eine territoriale Basis hingearbeitet hatte, scheint dies nachvollziehbar.
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Heutzutage sind zwei Originalausfertigungen der Goldenen Bulle von Rimini bekannt, beide liegen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Nach ihrem früheren Aufbewahrungsort werden sie als das Warschauer und das Königsberger Exemplar unterschieden. Doch wie alt ist nun dieses Privileg Kaiser Friedrichs II. für den Deutschen Orden? Die im Text genannte Datierung auf März 1226, also vor genau 800 Jahren, wurde in der Forschung aus mehreren Gründen in Frage gestellt. Zuletzt wurde ein wahrscheinlicher Abfassungszeitraum zwischen Mai und August 1235 vorgeschlagen. An das Ereignis in Rimini erinnert heute eine Gedenktafel am dortigen Palazzo dell‘ Arengo. Anlässlich der Feierlichkeiten vom 8. April 1994 enthüllte sie der damalige Hochmeister Dr. Arnold Wieland.
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Bilder: Wien DOZA Urkunden Nr. 157 (Kopie, die beiden Originale befinden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz), Wien Schatzkammer des Deutschen Orden
Text: Bernhard Huber

