Leitung des Deutschen Ordens

Die ordentliche Leitungsgewalt des Ordens wird durch die Provinzleitungen sowohl der Brüder als auch der Schwestern in ihren jeweiligen Provinzen ausgeübt. Das Institut der Familiaren gliedert sich in Balleien, diese wiederum in regionale Komtureien. Das Hochmeisteramt in Wien ist das Generalrat des Deutschen Ordens. Im Zusammenwirken mit dem Generalrat und den Provinz- und Balleileitungen werden Projekte und Angelegenheiten des Gesamtordens koordiniert sowie Kontakte zu Kirche und Staat gepflogen.

Der Hochmeister

Der Hochmeister ist als Generaloberer von Brüdern, Schwestern und Familiaren der oberste Leiter des Ordens. Er empfängt nach seiner Wahl die Abtweihe und trägt bischöfliche Kleidung; ein Privileg, das dem Deutschen Orden seit 1933 gewährt ist. Seit 1923 wird das Amt des Hochmeisters durch Priester ausgeübt, die durch delegierte Brüder und Schwestern auf dem Generalkapitel jeweils für sechs Jahre gewählt werden. Vier Generalbeamte unterstützen den Hochmeister in seiner Leitungsaufgabe.

Der Generalrat

In kollegialer Form berät der Hochmeister mit dem Generalrat Angelegenheiten der Provinzen und des Gesamtordens auf regelmäßigen Sitzungen. Die Mitglieder des Generalrates sind neben dem Hochmeister vier aus den Brüderprovinzen gewählte Generalräte, die Generalassistentin, der Generalprokurator, der Generalsekretär, und der Generalökonom als die vier Generalbeamten des Hochmeisters, zwei Sachverständige der Schwestern sowie der Sachverständige aus dem Familiareninstitut.

Bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens

Herrmann von Salza
(1209–1239)

Winrich von Kniprode
(1352–1382)

Maximilian von Österreich
(1585/90–1618)

Maximilian Joseph von Österreich-Este
(1835–1863)

Eugen von Österreich
(1894–1923)

Abt Dr. Marian Tumler
(1948–1970)