14. Juli 2021

Hochmeister Erzherzog Maximilian Joseph von Österreich-Este leitete gemeinsam mit dem Diener Gottes Peter Rigler eine grundlegende Erneuerung des Ordens ein, die 1841 mit der Wiederbelebung der in der beginnenden Neuzeit ausgestorbenen geistlichen Schwestern und 1855 mit der Errichtung der Priesterkonvente ihre Konkretisierung erfuhr. Die Zeit der Reformen betrafen besonders das geistliche Leben, u.a. das Armutsgelübde, unter den Vorzeichen der allgemeinen Tendenzen im kirchlichen wie im Ordensleben des 19. Jahrhunderts. Für den Deutschen Orden steht seitdem das konventuale geistliche Leben neben der vita activa in Seelsorge bzw. Hospitalität und Bildungsarbeiten von klerikalen Brüdern bzw. geistlichen Schwestern.

Nach schwierigen Jahren des Aufbaus konnte sich die neue Priestergemeinschaft im südtirolischen Lana (Italien) und dem schlesischen Troppau (heute Opava in Tschechien) festigen. Im Zusammenhang des Wiederbeginns des klösterlichen Lebens wurde auf Betreiben des Hochmeisters Maximilian Joseph auch der Ruf nach einer eigenen Regel laut. Peter Rigler erarbeitete für die Priesterkonvente nach deren großkapitularischen Anerkennung 1865 auf dem Hintergrund der mittelalterlichen Deutschordenssatzungen neue Bestimmungen für das gemeinschaftliche Leben der Kleriker, gemeinsam mit dem Abt des Stiftes Raigern in Mähren, Günther Kalliwoda. Diese Regeln legten grundsätzliche Bestimmungen zur Spiritualität und Tätigkeit dieser Ordensbrüder fest, wollten das kommunitäre Leben sowie die Aufnahme in die Gemeinschaft normieren und stellten schließlich auch administrative Bestimmungen über die Leitung der Konvente sowie der Vermögensverwaltung auf. Eine Anlehnung an die mittelalterlichen Ordenssatzungen ist unverkennbar und durchzieht das Regelwerk durch Anführung früherer Regelpunkte, die in zeitgenössischer Lesart Riglers Interpretationen erfuhren.

Nach großkapitularischer Bestätigung im Jahr 1866 approbierte Pius IX. die neue „Regel der Conventsbrüder des deutschen Hauses und Hospitals unserer lieben Frau zu Jerusalem für die dem Hochmeister unmittelbar unterstehenden Priesterkonvente“ am 14. Juli 1871 mit dem Breve „Pia Sodalitia“, woraufhin sie veröffentlicht werden konnte und als Regelwerk bis zur folgenden Regelreform des Jahres 1929 die normative Vorgabe des Gemeinschaftslebens in den Konventen der klerikalen Ordensbrüder bildete.

Bernhard Huber